Auto, Mofa oder Motorrad? - Kein Problem!

DIE KLASSEN IM ÜBERBLICK
Die folgenden Führerscheinklassen bieten wir momentan an.
Mindestalter: 17 Jahre
Mindestalter: 24 Jahre, unbeschränkt
Mindestalter: 18 Jahre, bis 35 kW
Kfz mit einer zG von nicht mehr als 3.500 kg oder mit einem Anhänger bis max. 750 kg sowie eine Kombination aus Zugwagen und Anhänger die ein zG von 3.500 kg nicht überschreitet, fallen unter die Klasse B. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg oder überschreitet die Kombination die zG von 3.500 kg, ist es die Fahrerlaubnis BE (Anhängerführerschein)
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h. Das Mindestalter beträgt hier 24 Jahre oder 20 Jahre bei einem 2 jährigen Vorbesitz der Klasse A2.
Krafträder mit einer Motorleistung von max. 35 kW und einem Leistungs/Masse Verhältnis von max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre, bis 11 kW und 125 cm³
Mindestalter: 15 Jahre, max. bis zu 45 km/h
Mindestalter: 15 Jahre
Krafträder mit max. 125 ccm und einer max. Motorleistung von 11 kW.
Krafträder mit 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einem Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm. Dreirädrige Kleinkrafträder oder Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Mofa maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum.