Theorie & Praxis

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THEORIE

Theorie

In unseren Unterrichtsräumen findet Ihr alles was zu einem modernen und ansprechenden Unterricht gehört. Modernste Technik für einen interaktiven Unterricht, wie Beamer, Smartboard oder auch Tablet Computer, sind für uns selbstverständlich und erleichtern das Verständnis. Fünf Mal theoretischer Unterricht pro Woche, in unseren Filialen, verkürzen Euch die Zeit, die vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Für Fragen stehen wir Euch natürlich auch außerhalb der Unterrichtszeiten gerne zur Verfügung.

Themen im Theorieunterricht

Der Theorieunterricht setzt sich aus 14 Themen zusammen.

  • 1. Persönliche Voraussetzungen/Risikofaktor Mensch
  • 2. Rechtliche Rahmenbedingungen
  • 3. Grundregel § 1 StVO
  • 4. Staßenverkehrssysteme und ihre Nutzung
  • 5. Vorfahrt
  • 6. Verkehrsregelungen
  • 7. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  • 8. Andere Teilnehmer am Straßenverkehr
  • 9. Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
  • 10. Ruhender Verkehr
  • 11. Verhalten in besonderen Situationen
  • 12. Lebenslanges Lernen
  • 13. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
  • 14. Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen

Praktische Fahrstunden

Theorie

Ihr könnt euch euren Fahrlehrer und das dazu gehörige Auto oder Motorrad selber aussuchen oder die Entscheidung dem Zufall überlassen, ganz wie Ihr wollt. Die Fahrstunden könnt Ihr über unser Büro oder über moderne Medien direkt mit dem Fahrlehrer buchen. Es liegt ganz bei Euch.

Seminare ASF

In der Probezeit auffällig geworden? Und das Straßenverkehrsamt verlangt ein Aufbauseminar für Fahranfänger von euch? Wir bieten euch dieses Seminar!
Es findet an vier Abenden zu je 135 Minuten statt. Zusätzlich zu diesem theoretischen Teil wird eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten Dauer durchgeführt. Alle Bestandteile dieses Seminars müssen in mindestens 2 Wochen und maximal 4 Wochen durchgeführt werden. Die Zuteilung dieses Seminars erfolgt in Mönchengladbach über eine zentrale Vergabestelle.
Nähere Informationen erhaltet Ihr in unserer Filiale auf der Bismarckstraße 17 oder bei eurem zuständigen Straßenverkehrsamt. Ein Anruf genügt!

Ausländischer Führerschein aus nicht-EU-Ländern

Umschreibung einer Fahrerlaubnis nach §31

Verlegt der Besitzer einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU) seinen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland, so darf er von dieser nur noch 6 Monate lang Gebrauch machen. Möchte die betreffende Person weiter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen, braucht man eine deutsche Fahrerlaubnis. Der Verzicht auf die theoretische und praktische Prüfung um dies zu gewährleisten, ist nur bei einer Fahrerlaubnis möglich, die in einem in Anlage 11 FeV genannten Staat ausgestellt wurde. Bei allen anderen Staaten die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, oder z.B. bei der „Umschreibung mit erleichterten Bedingungen“ wird Euch das Amt die gewünschten Maßnahmen zur Erlangung der Fahrerlaubnis vorschreiben. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Fahrschule oder das zuständige Straßenverkehrsamt. In der Regel ist es sinnvoll, zuerst beim Straßenverkehrsamt nachzufragen und danach in die Fahrschule zu kommen.

Aktuelle Termine

Mönchengladbach

Der Motorrad-Theorieunterricht findet immer Freitags um 18:30 Uhr in MG statt.